Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

DE VOS TEILE VERWENDET DIE GARANTIE- SOWIE DIE ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DES BRANCHENVERBANDS STIBA:
https://stiba.nl/reglementen-en-voorwaarden

Hierunter folgen: die Garantiebedingungen, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die Bedingungen für Fernabsatzverträge.

– Geschäftsordnung – Anhang D:GARANTIEBEDINGUNGEN

1.1 Unter die Garantie fallen mit Ausnahme von Elektronikteilen die gebrauchten Fahrzeugteile, die das Stiba-Mitglied verkauft und an Käufer geliefert hat.
1.2 Neben den Stiba-Garantiebedingungen können auch die Bovag-/Stiba-Bedingungen und/oder der Grüne Garantieschein des Branchenverbands Focwa für die im vorherigen Artikel genannten gebrauchten Fahrzeugteile gelten.
2.   Rechte aus einer Garantie kann der Käufer nur ableiten, indem er dem Stiba-Mitglied den entsprechenden Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung und gegebenenfalls die hierfür erstellte Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um eine Sache, die das Stiba-Mitglied mit einem Marken- oder Kennzeichen versehen hat, kann der Käufer aus einer Garantie nur dann Rechte herleiten, wenn das betreffende Marken- oder Kennzeichen bei Inanspruchnahme dieser Garantie unbeschädigt ist.
3.   Garantieansprüche des Käufers sind nicht auf Dritte übertragbar.
4.   Das Stiba-Mitglied gewährt die Garantie für einen Zeitraum von 1 Monat** ab dem Datum, an dem der Artikel an den Käufer geliefert wurde. Wenn der Artikel bei normalem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit Mängel aufweist, hat der Käufer das Recht, den gelieferten Artikel nach Wahl des Stiba-Mitglieds zum Zwecke der Reparatur oder Neulieferung gemäß Artikel 8 der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das Stiba-Mitglied zurückzugeben.
5.   Der Transport des zum Zwecke der Reparatur oder Neulieferung zurückzugebenden Artikels vom und zum Stiba-Mitglied erfolgt auf Kosten des Stiba-Mitglieds. Im Falle einer falschen Bestellung und/oder wenn der zum Zwecke der Reparatur oder Neulieferung zurückzugebende Artikel gemäß diesen Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fällt, erfolgt der Transport des Artikels vom und zum Stiba-Mitglied auf Kosten des Käufers.
6.   Das Stiba-Mitglied verpflichtet sich, bei Vorliegen der Bedingungen aus Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den zum Zwecke der Reparatur/Neulieferung zurückgegebenen Artikel innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder einen vergleichbaren Artikel zu liefern; sollte allerdings das Stiba-Mitglied dazu nicht in der Lage sein, wird das Stiba-Mitglied den Kaufpreis in bar zurückerstatten.
7.   Auf den Artikel, den der Käufer nach der Reparatur/Neulieferung erhält, finden diese Garantiebedingungen Anwendung.
8.   Der Käufer hat keinen Garantieanspruch:
a) wenn der Käufer in Bezug auf die Marke und Typenbezeichnung des gekauften Artikels und/oder des Fahrzeugs, für das das Teil bestimmt ist, falsche oder unzureichende Angaben gemacht hat;
b) wenn der Käufer Arbeiten an dem Artikel durchgeführt oder veranlasst hat, darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein, Reparatur, Umbau und Demontage;
c) bei unsachgemäßem und/oder fehlerhaftem Einbau/Gebrauch der Kaufsache oder wenn das Fahrzeug, in das die Kaufsache eingebaut wurde, für andere Zwecke als die im Straßenverkehr üblichen verwendet wird (Geschwindigkeitstests, Zuverlässigkeitstests, Überladung im Zusammenhang mit einer Kombination aus Pkw und Anhänger oder Wohnwagen usw.);
wenn gegen eine andere Bestimmung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen verstoßen wird, soweit deren Einhaltung unter Androhung eines Rechtsverlusts vorgeschrieben ist.
9.   Der Käufer kann aus einer Garantie keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten, außer soweit das Stiba-Mitglied gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schadenersatzpflichtig ist.
10. Das Stiba-Mitglied hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Regelungen zwischen dem Stiba-Mitglied und dem Käufer schriftlich festgelegt wurden.

**Entgegen der Regelung in Artikel 4 der Stiba-Garantiebedingungen handhabt De Vos Onderdelen eine Garantiezeit von 6 Monaten .
Bei Falschbestellungen oder Fehldiagnosen durch den Käufer oder Dritte wird kein Geld zurückerstattet.
KEINE GARANTIE AUF ARBEIT.

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– Geschäftsordnung – Anhang C: ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN:

  1. Anwendungsbereich
    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf den Abschluss von Verträgen über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile durch Stiba-Mitglieder und auf die Ausführung solcher Verträge. Auf diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile finden die Stiba-Garantiebedingungen Anwendung.
    1.2 Stiba-Mitglieder sind jene Unternehmen, die der Stiba-Vorstand gemäß Artikel 3 der Satzung der genannten Vereinigung als Mitglieder zugelassen hat und die am Stiba-Schild zu erkennen sind. Die Stiba-Mitglieder sind außerdem auf der Stiba-Website aufgeführt.
    1.3 Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für das Stiba-Mitglied nur verbindlich, soweit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich geregelt wurde. Soweit der Käufer auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Vertrag
    2.1 Wird der Vertrag schriftlich oder elektronisch geschlossen, kommt er am Tag seiner Unterzeichnung durch das Stiba-Mitglied beziehungsweise am Tag der Versendung der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch das
    Stiba-Mitglied
    zustande.2.2 Mündliche Zusagen von und Absprachen mit weisungsgebundenen Mitarbeitern des Stiba-Mitglieds binden das Stiba-Mitglied nur, wenn und soweit das Stiba-Mitglied diese schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
  3. Preise
    3.1 Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Skonto und inklusive Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob diese über die Differenzbesteuerungsregelung des Demontageunternehmens berechnet wird oder nicht.
    3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten Preise für eine Lieferung ab Werk.
    3.3 Preise für zum Kauf angebotene Artikel und Spezifikationen in allgemeinen Angeboten sind freibleibend. Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, binden sie das Stiba-Mitglied nicht und kann sich der Käufer darauf nicht berufen.
  4. Lieferung
    4.1 Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Stiba-Mitglieds ab Werkstatt, Lager oder Geschäft. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, das Stiba-Mitglied hat daran kein berechtigtes Interesse.
    4.2 Sobald der Artikel liefer- bzw. versandbereit ist, trägt der Käufer die Gefahr für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die an dem oder durch den Artikel entstehen, es sei denn, dem Stiba-Mitglied ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Bleibt der Käufer nach einer Mahnung mit der Abnahme des Artikels in Verzug, ist das Stiba-Mitglied berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Beteiligung aufzulösen und dem Käufer die Kosten für die Lagerung des Artikels in Rechnung zu stellen.
    4.3 Der verkaufte Artikel wird unbesehen in dem Zustand geliefert, in dem er sich bei Vertragsschluss befindet.
    4.4 Transport und Versand der vom Stiba-Mitglied verkauften Artikel erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.*
  5. Lieferfrist
    5.1 Lieferzeiten werden vom Stiba-Mitglied in Absprache festgelegt und stellen lediglich Richtangaben dar. Lieferzeiten stellen unter keinen Umständen eine Ausschlussfrist dar. Die Lieferzeit beginnt mit mündlicher und schriftlicher Auftragsbestätigung.
    5.2 Im Falle einer verspäteten Lieferung haftet das Stiba-Mitglied nicht für Schäden, die dem Käufer durch die verspätete Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat das Stiba-Mitglied schriftlich gemahnt und dem Stiba-Mitglied dabei eine Nachfrist für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzt, die mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit entspricht.
    5.3 Soweit rechtlich zulässig, kann der Käufer einen Vertrag nicht wegen Fristüberschreitung auflösen, es sei denn, die am Ende von Absatz 2 dieses Artikels genannte Frist ist abgelaufen und dem Käufer ist eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar.
  6. Bezahlung
    6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Bei einem Fernabsatzvertrag kann das Stiba-Mitglied dem Käufer verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie Ideal, Paypal und Kreditkarten in einer sicheren Umgebung und die Möglichkeit einer einmaligen Einzugsermächtigung anbieten. Das Stiba-Mitglied wird die Bankdaten des Käufers nicht speichern. Dem Käufer ist bekannt, dass die Zahlung über das Internet mit Risiken verbunden sein kann. Zahlungen über das Internet erfolgen auf eigene Gefahr des Käufers. Das Stiba-Mitglied haftet nicht für die Zahlungsweise des Käufers.
    6.2 Bei einem Kauf auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von 14** Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein.
    6.3 Wenn bis zum Fälligkeitstag keine Zahlung oder keine Zahlung in voller Höhe geleistet wurde, gerät der Käufer, ohne dass es einer Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf, in Verzug und schuldet auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitstag die gesetzlichen Zinsen pro vollen Monat oder angebrochenen Monat, die sofort fällig sind.
    6.4 In dem in Absatz 3 dieses Artikels beschriebenen Fall hat das Stiba-Mitglied das Recht, innerhalb der in Artikel 7:44 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande geregelten Frist die Kaufsache im Wege einer außergerichtlichen Erklärung zurückzufordern. Der Kaufvertrag wird durch diese Erklärung aufgelöst.
    6.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten, die dem Stiba-Mitglied bei der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf Grundlage des Inkassotarifs der niederländischen Rechtsanwaltskammer [Nederlandse Orde van Advocaten] berechnet, mindestens jedoch fallen € 50,00 an.
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Solange der Käufer nicht alle Beträge, die er dem Stiba-Mitglied aufgrund oder im Zusammenhang mit der Lieferung schuldet, in voller Höhe bezahlt hat, verbleiben bereits gelieferte Artikel im Eigentum des Stiba-Mitglieds.
    7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Artikel an Dritte zu liefern, zu verleihen, zu verpfänden oder zu übereignen, solange sie nicht bezahlt sind.
    7.3 Der Käufer trägt die Gefahr für nicht bezahlte Artikel in Bezug auf alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch ihn oder andere verursacht werden.
  8. Mängel/Rügen
    8.1 Der Käufer ist verpflichtet, Lieferungen sorgfältig auf etwaige Mängel in Form von Abweichungen von Spezifikationen und sonstige erkennbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind gegenüber dem Stiba-Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Lieferung des Artikels, zu rügen. Diese Rüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer Beschreibung des festgestellten Mangels unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer zu versehen.
    8.2 Der Käufer hat dem Stiba-Mitglied die Überprüfung des festgestellten Mangels zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes verwirkt der Käufer das Recht, sich auf Mängel zu berufen, die er vernünftigerweise bei einer sorgfältigen Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist hätte entdecken können.
    8.3 Die Kosten für unbegründete Rügen hat der Käufer dem Stiba-Mitglied zu erstatten.
    8.4 Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 8 der Stiba-Garantiebedingungen.
  9. Höhere Gewalt
    9.1 Wenn das Stiba-Mitglied seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht erfüllt, kann diese Nichterfüllung dem Stiba-Mitglied nicht zugerechnet werden, wenn dem Stiba-Mitglied die Ausführung des Vertrags durch einen vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren Umstand erschwert oder unmöglich gemacht wird, der außerhalb der Kontrolle des Stiba-Mitglieds liegt, darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein:
    – Mängel/Versäumnisse von Lieferanten/Transporteuren;
    – Krieg, Aufruhr oder vergleichbare Situationen;
    – Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;
    – Maschinenschaden;
    – Diebstahl aus den Lagern;
    – Betriebsstörungen;
    – staatliche Maßnahmen;
    – schlechtes Wetter;
    – Blitzeinschlag;
    – Brand.
    9.2 Wenn eine in Absatz 1 dieses Artikels beschriebene Situation eintritt, haftet das Stiba-Mitglied, soweit rechtlich zulässig, nicht für dem Käufer dadurch entstehende Schäden, und kann das Stiba-Mitglied nach eigener Wahl die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzen beziehungsweise den Vertrag ohne gerichtliche Beteiligung ganz oder teilweise auflösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
  10. Gebrauch des Artikels
    10.1 Der Käufer hat den gelieferten Artikel seiner Art und seinem Zweck entsprechend und unter Beachtung aller gesetzlichen Gebrauchsvorschriften und, soweit einschlägig, aller vom Stiba-Mitglied vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen zu gebrauchen.
    10.2 Wenn der Käufer den gelieferten Artikel nicht entsprechend den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gebraucht und der Käufer das Stiba-Mitglied für Schäden haftbar macht, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des gelieferten Artikels entstanden sind, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden infolge eines Mangels des vom Stiba-Mitglied gelieferten Artikels und nicht infolge eines Gebrauchs unter Verstoß gegen Absatz 1 dieses Artikels entstanden ist.
    10.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 und Absatz 2 dieses Artikels haftet das Stiba-Mitglied unter keinen Umständen für Personenschäden, wenn der Käufer unter Verstoß gegen Absatz 1 dieses Artikels gehandelt hat. Soweit rechtlich zulässig, hat der Käufer das Stiba-Mitglied von Ansprüchen von Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, darin insbesondere inbegriffen Kunden, freizustellen, wenn diese die Gebrauchsvorschriften aus Absatz 1 dieses Artikels nicht zur Kenntnis genommen haben.

11 Haftung
11.1 Für Schäden aufgrund von oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die das Stiba-Mitglied rechtlich haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung des Stiba-Mitglieds, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, auf maximal den Rechnungsbetrag beschränkt.
11.2 Schäden, soweit es sich um entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbußen handelt, und alle anderen mittelbaren Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Betriebsverluste oder vom Käufer gegenüber Dritten geschuldete Entschädigungen oder Bußgelder, sind unter keinen Umständen ersatzfähig, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.
11.3 Außer soweit das Stiba-Mitglied gemäß Abschnitt 3 Titel 3 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande haftet und soweit rechtlich zulässig, stellt der Käufer das Stiba-Mitglied von Forderungen Dritter frei, die behaupten, dass ihnen durch die Kaufsache oder ein Handeln oder Unterlassen des Stiba-Mitglieds im Rahmen der Ausführung des Vertrags ein Schaden entstanden ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass das Stiba-Mitglied gegenüber dem Käufer haftet und dem Käufer diesen Schaden ersetzen muss.
11.4 Unter Androhung der Verwirkung des Schadenersatzanspruchs ist dem Stiba-Mitglied jede gewünschte Mitwirkung bei der Untersuchung von Ursache, Art und Umfang des Schadens zu leisten, dessen Ersatz gefordert wird.
11.5 Artikel 9 der Garantiebedingungen findet entsprechende Anwendung.

  1. Auflösung
    12.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt nachträglich durch schriftliche Erklärung einer der dazu berechtigten Personen. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an das Stiba-Mitglied sendet, muss der Käufer das Stiba-Mitglied stets schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen.
    12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug war. Von dieser Bestimmung unberührt bleibt das etwaige Aussetzungsrecht, das Käufern, die Verbraucher sind, möglicherweise aufgrund einer beliebigen Rechtsvorschrift zusteht.
    12.3 Stimmt das Stiba-Mitglied der Auflösung zu, ohne dass es in Verzug ist, hat es Anspruch auf Ersatz aller Vermögensschäden, darin inbegriffen Kosten, entgangener Gewinn und angemessene Kosten für die Feststellung des Schadens und der Haftung.
    12.4 Soweit rechtlich zulässig, kann der Käufer im Falle einer teilweisen Auflösung keine Rückabwicklung von durch das Stiba-Mitglied bereits erbrachten Leistungen verlangen und behält das Stiba-Mitglied uneingeschränkt seinen Zahlungsanspruch für die durch das Stiba-Mitglied bereits erbrachten Leistungen; davon unberührt bleibt das Recht des Stiba-Mitglieds, seine Leistungen rückabzuwickeln und Schadensersatz zu verlangen.
  2. Streitigkeiten
    13.1 Auf alle Transaktionen zwischen dem Stiba-Mitglied und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
    13.2 Alle Streitigkeiten, die aus mit dem Stiba-Mitglied geschlossenen Verträgen resultieren, werden zunächst der Stiba-Beschwerdekommission vorgelegt. Diese Kommission entscheidet auf Grundlage der Stiba-Beschwerderichtlinie.
    13.3 Das Beschwerdeverfahren lässt das Recht des Käufers, vor dem zuständigen Gericht zu klagen, unberührt.
  3. Kettenklausel
    Im Rahmen des Vertrags über den Kauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile verpflichtet sich der Käufer und garantiert, (i) sich an alle geltenden internationalen Rechtsvorschriften in den Bereichen Korruption und Machtmissbrauch, darin inbegriffen etwa Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder auch Sanktionsgesetze, und insbesondere alle Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU und UN zu halten und diese während der Vertragslaufzeit weiterhin einzuhalten und (ii) sicherzustellen, dass die verwendeten Fahrzeugteile weder direkt noch indirekt für ein Land bestimmt sind, für das gemäß UN- und EU-Vorschriften hinsichtlich der betreffenden Artikel eine Sanktion in Kraft ist, es sei denn, der Käufer hat von einer von der UN oder der EU benannten zuständigen Behörde eine Befreiung oder Genehmigung erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, dem Käufer (und seinen Rechtsnachfolgern), mit dem er im Rahmen des Kaufs und/oder der Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile einen Vertrag schließt, schriftlich eine gleichlautende Verpflichtung aufzuerlegen (Kettenklausel).

** Abweichend von Artikel 6.2 der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Zahlung) muss bei einem Kauf auf Rechnung die Zahlung innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein.
* Ergänzend zur Regelung in Artikel 4.4 der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat der Käufer Beschädigungen der gelieferten Teile bei einer durch das Stiba-Mitglied veranlassten Versendung durch ein externes Transportunternehmen dem Stiba-Mitglied innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.

-BESCHWERDERICHTLINIE:

https://stiba.nl/reglementen-en-voorwaarden

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Bei einem „Fernabsatzvertrag“ steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; ein Fernabsatzvertrag
setzt einen VERBRAUCHSGÜTERKAUF voraus.
Die Kosten der Rücksendungen bei Vertragsauflösung trägt der Käufer.

Vorgehensweise Rücksendung:
Melden Sie Ihre Rücksendung per E-Mail an info@devosautodemontage.nlan. Geben Sie dabei
die Rechnungsnummer / Debitorennummer an;
siehe unten das Musterschreiben.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail.
Diese Bestätigung müssen Sie zusammen mit einer Rechnungskopie zurücksenden.
Unangemeldete Rücksendungen können wir nicht annehmen.

Bedingungen für die Annahme einer Rücksendung sind:
1) Die Rücksendung wird innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Eingang per E-Mail an die Adresse info@devosautodemontage.nl angemeldet.
2) Das Teil wurde nicht montiert.
3) Das Teil ist unbeschädigt.
4) Eine Kopie der Rechnung ist beigefügt.
5) Eine Kopie der Bestätigung ist beigefügt.
6) Sie haben Ihre Bankdaten für die Rückerstattung des Betrags angegeben (Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Teils bei unserem Unternehmen).
7) Das Teil wird innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zurückgeschickt (der Käufer ist dafür verantwortlich, dass das Teil ordnungsgemäß verpackt wird).

Musterschreiben – Auflösung eines Kaufvertrags

Absender
[Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

Betreff: Auflösung des Kaufvertrags während der 14-tägigen Widerrufsfrist.

[Ort, Datum]

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau,

ich habe am [ Eingangsdatum] Ihr Teil erhalten, siehe Rechnungs-/Debitorennummer, und möchte mein Widerrufsrecht ausüben.

[ wenn Sie ein Teil erhalten haben]
Ich schicke das Teil entsprechend den Anweisungen auf Ihrer Website zurück.

[ wenn Sie den (Kauf-)Betrag bereits bezahlt haben:]
Ich erwarte, dass meine (An-)Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang des Teils bei Ihrem Unternehmen auf das Konto mit der Nummer [Geben Sie Ihre Bankverbindung an] zurückerstattet wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[ Ihr Name und Ihre Unterschrift]

https://stiba.nl/reglementen-en-voorwaarden